Wann Hypnose nicht oder nur eingeschränkt geeignet ist
Hypnose ist ein bewährtes und wirksames Verfahren. Dennoch gibt es Situationen, in denen eine Hypnosebehandlung nicht empfohlen wird oder nur nach sorgfältiger individueller Abklärung infrage kommt. Die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Klientinnen und Klienten stehen dabei stets im Vordergrund.
Eine Hypnosebehandlung sollte nicht angewendet werden bei:
-
Psychosen (z. B. Schizophrenie, bipolare Störung):
Hypnose kann Wahrnehmung und innere Prozesse intensivieren und dadurch bestehende Symptome verstärken. -
Persönlichkeitsstörungen (z.B. Bordelinesyndrom)
Aufgrund möglicher emotionaler Instabilität und unvorhersehbarer Reaktionen ist besondere Vorsicht geboten. -
Epilepsie und anderen Anfallserkrankungen:
Tiefe Entspannungs- oder Trancezustände können in seltenen Fällen Anfälle auslösen. -
Schweren Herz-Kreislauferkrankungen:
Veränderungen von Atmung, Kreislauf und emotionaler Aktivierung können körperlich belastend sein. -
Erkrankungen des zentralen Nervensystems
(z. B. Multiple Sklerose, Parkinson, Hirntumore):
Neurologische Erkrankungen können die Wirkung und Verträglichkeit der Hypnose beeinflussen. -
Akute Thrombose:
Aufgrund möglicher Auswirkungen auf Kreislauf und Gefäßsystem ist Hypnose hier kontraindiziert. -
Bestimmten Formen von Depressionen:
Insbesondere bei schweren, endogenen oder suizidalen Depressionen ist Hypnose kontraindiziert. -
Kürzlich erlittenem Herzinfarkt oder Schlaganfall:
In dieser Phase steht die medizinische Stabilisierung im Vordergrund; Hypnose ist erst nach ärztlicher Freigabe möglich wenn der behandelnde Facharzt eine Tiefenentspannung als unbedenklich betrachtet. -
Geistigen Behinderungen:
Voraussetzung für Hypnose ist eine ausreichende Einwilligungs- und Urteilsfähigkeit sowie das Verstehen des Prozesses. -
Suchterkrankungen
Abhängigkeit von Alkohol, Drogen , Medikamente. Hypnose ersetzt keine Entzugs- oder Suchttherapie und sollte – wenn überhaupt – nur begleitend als Nachbehandlung nach einem erfolgreichen Entzug eingesetzt werden.(Rauchen/ Nikotin ausgenommen) -
Bestimmte Psychopharmaka:
Medikamente können Wahrnehmung, Reaktionsfähigkeit und Trancetiefe beeinflussen. -
Schwangerschaft:
Hypnose ist nur mit speziellen, darauf abgestimmten Techniken möglich. In unserer Praxis bieten wir aktuell keine Hypnose bei schwangeren Personen an.
Ethische und rechtliche Ausschlusskriterien
Aus ethischen und rechtlichen Gründen wird Hypnose nicht angewendet, wenn:
-
Kinder oder Jugendliche ohne die ausdrückliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter bzw. beider sorgeberechtigten Elternteile behandelt werden sollen.
-
Religiöse oder weltanschauliche Vorbehalte gegenüber Hypnose bestehen.
-
Keine Bereitschaft oder innere Zustimmung zur Hypnose vorhanden ist.
-
Die betroffene Person nicht vollständig informiert ist, dass eine Hypnose durchgeführt werden soll.
Freiwilligkeit, Transparenz und Selbstbestimmung sind grundlegende Voraussetzungen jeder Hypnosearbeit.